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Harry Raatz
nachfolgend: Dogiaction
Diese Vorabkontrolle nach §7 Abs. 6 HSDG ist in ihrer Einsichtnahme zulässig. Die Formulierung in dieser Erklärung ist auf die männliche Version ausgelegt. Dies bedeutet keine Geringschätzung der weiblichen Anrede sondern dient nur dem Ziel einer besseren Lesbarkeit.
1. Grundangaben: Dogiaction stellt Produkte zur Verwendung her und zum Verkauf bereit und unterbreitet im Internet Angebote an Käufer. Dogiaction betreibt im Internet eine Homepage mit der URL: www.dogiaction.de. Auf einer Unterseite haben Käufer die Möglichkeit über eine Warenkorb-Funktion gewünschte Produkte zu kaufen. Durch manuellen Doppelklick (über PC-Maus oder Laptop-Touchfeld) auf den Button „Kaufen“ wird ein möglicher Kaufvorgang begonnen. Der Nutzer versteht im Allgemeinen die weitere Vorgehensweise. Für Rückfragen stehen wir jederzeit per E-Mail oder Telefon/Anrufbeantworter zur Verfügung.
Der Kunde kann sich zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden. Wie er sich entscheidet, darauf haben wir keinen Einfluss. Der Vorteil bei der Wahl einer Registrierung mit E-Mail Angabe und Passwort liegt darin begründet, dass der Nutzer künftig schneller Waren bestellen kann. Erfahrungsgemäß gibt es aber auch Menschen, die sich nicht registrieren, und ihre Daten jeweils manuell eingeben. Wir haben nicht die Möglichkeit dies zu prüfen.
Über verschiedene, in Folge geschaltete Eingabeseiten, wird der Käufer gebeten, für den Abschluss eines Kaufs notwendige Angaben zu machen. Diese Angaben sind in Folge deshalb notwendig, um dem Käufer als Ehrerbietung mit seinem Namen anreden zu können und nicht nur „Hallo Sie“ oder „Hallo Du“ zu benutzen. Darüber hinaus sind die Angaben über Straße, Hausnummer, PLZ und Ort notwendig, um die Produkte – nach Bezahlung von Geld – dem Käufer zuzustellen.
Nicht nötig sind die Angaben zum Hundename und wie der Käufer auf Dogiaction aufmerksam wurde (durch Kfz-Werbung, Internet, Empfehlung). Es handelt sich um optionale Angaben, die der Käufer nicht ausfüllen muss. Wenn der Käufer uns die Information zum Namen des Hundes angibt, verwenden wir diesen Namen in der Grußzeile der Rechnung.
Die Bestellfunktion, die Kauffunktion in der Warenkorbfunktion beinhaltet auch die Möglichkeit der Angabe einer Lieferadresse. Der Käufer hat so die Möglichkeit, dass die gekaufte Ware an den Ort geliefert wird, wo er sich aufhält. Es liegt im eigenen Ermessen des Käufers diese Möglichkeit auszuwählen.
Wenn der Käufer diese Möglichkeit wählt, übermittelt er uns weitere Informationen zu seinem Lebensumfeld. Lässt er sich die Waren in eine Firma schicken, so erfahren wir wo er die Waren abholt, wird können aber nicht mit Bestimmtheit sagen, dass er in dieser Firma auch einen Arbeitsplatz besitzt. Wir überprüfen dies auch nicht.
In der Vergangenheit boten wir Rechnungskauf an, wenn aus der Lieferadresse erkennbar war, dass es sich um eine Firma handelte. Unser Risikomangement schätzte den Erhalt von Geld im Nachgang zu einer Rechnung als vertretbar ein, wenn im Falle einer ausbleibenden Zahlung durch den Schuldner ein Rückgriff auf den vermeintlichen Arbeitgeber stattfinden kann. In den überwiegenden Fällen konnten Schuldner durch eine Ermahnung des Geschäftsführers zu einer Begleichung der offenen Forderung bewegt werden.
Zu Beginn der Unternehmung Dogiaction boten wir auch Rechnungskauf und Abbuchung des Rechnungsbetrages an. Um uns finanziell abzusichern, arbeiteten wir mit einem Inkassounternehmen zusammen. Die Fa. Klarna, wie sie heute im Internet für Zahlungen existieren, gab es damals nicht. Auch PayPal hat erst spät auf Rechnungskauf gesetzt. Nach einigen Fällen der Nichtmonetarisierung hat sich Dogiaction von der Möglichkeit für Neu-Kunden – Kauf auf Rechnung – verabschiedet. Stammkunden steht diese Möglichkeit weiter offen. Diese schätzen die Qualität der Produkte von Dogiaction und bezahlen ordentlich.
Neben den Adressdaten des Käufers fragen wir auch eine E-Mail-Adresse ab. E-Mail-Adressen dienen der Kommunikation zwischen Menschen. Über E-Mail-Adressen können sich Käufer und Verkäufer austauschen. Diese Angabe ist nicht verzichtbar.
Vereinzelt geben uns Stammkunden ihre Kontoverbindung bekannt. Das tun sie, um sich von der Mühe der Überweisung zu befreien. Wir buchen davon den per Rechnung nachrichtlich übermittelten Rechnungsbetrag per Lastschrift ab. Theoretisch könnten wir auch mehr abbuchen, was aber üblicherweise zu einem Unmut des Kontoinhabers führen würde. Es dürfte für den Geschäftsfähigen nachvollziehbar sein, dass dies nicht versucht wird. Möglichen Spekulationen, was ggfls. möglich wäre, möchten wir uns an dieser Stelle nicht hingeben. Wir bewahren die uns übermittelten Daten nach bestem Wissen und Gewissen gegen den Zugriff Dritter.
Als weitere Bezahlmöglichkeit nutzen wir PayPal. PayPal ist ein Zahlungsdienstleister der mittels basisorientierter E-Mail-Adresse Zahlungen zwischen Personen möglich macht. In der Warenkorbfunktion können wir eine Automatisierung von PayPal mittels API-Schnittstelle nicht nutzen. Wir müssten eine andere, standardisierte Form des Warenverkaufs nutzen, um dies dem Käufer direkt zu ermöglichen.
Die Produkte von Dogiaction sind erklärungsbedürftig. Das Konzept der Internetdarstellung folgt einer besonderen Philosophie. Dadurch kommt es auch im Bestell/Kaufvorgang mit PayPal zu einem „Break/“ Bruch in der Übermittlung möglicher synchronisierter Daten.
Teilweise kommt es zu Missverständnissen, wenn Kundinnen, die es in anderen Warenkörben gewohnt sind, ruckzuck zu bezahlen, gestoppt werden. Diese wenden sich dann per E-Mail an Dogiaction und erkundigen sich, wie sie den online ausgewiesen Rechnungsbetrag per PayPal bezahlen können. Über eine persönliche Antwortmail wird dann erklärt, auf welche PayPal Adresse überwiesen werden kann. Als Kaufbestätigung versendet die Warenkorbfunktion automatisch eine vordefinierte Antwortmail.
Der Versanddienstleister ist DHL. Mit DHL ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen worden. DHL stellt uns einen Zugang bereit, mit dem wir Versandlabel erstellen können.
Die Aufträge an DHL (Pakete für den Kunden) werden in einer Postfiliale abgegeben. Darüber erhalten wir eine Quittung. Auf dieser Quittung ist die einzelne Sendungsnummer angegeben, mit der in der DHL Sendungsverfolgung das jeweilige Paket und sein Zustellstatus nachverfolgt werden kann.
2. Prüfung nach §8 HSDG: Die zu schützenden persönlichen Daten werden nur insoweit erhoben als dass sie für eine ordnungsgemäße Belieferung der bestellten Waren für den Kunden notwendig sind. Die Übermittlung der (eingegebenen) Daten erfolgt per E-Mail an eine Postfachadresse bei der Domain dogiaction.de. Nach Prüfung auf den Erhalt der Bestellung werden die Daten manuell weiterverarbeitet. Es wird eine Rechnung erstellt und ein Versandlabel. Die Bearbeitung erfolgt durch Herrn Harry Raatz auf einem durch Passwort gesicherten PC. Eine Kopie der Rechnung ist für steuerrechtliche Anforderungen aufzuheben, und wird jeweils nach der Frist von 10 Jahren quergeschreddert und entsorgt. Die Archivierung der steuerlichen Unterlagen erfolgt unter Verschluss.
3. Prüfung Die erforderlichen Auskünfte können jederzeit durchgeführt werden. Es ist weiterhin sichergestellt, dass d. Kunde in Fällen des §8 Abs. 2 HDSG seine Rechte ohne unvertretbaren Aufwand geltend machen kann.
4. Risikofaktoren für einen Mißbrauch der Daten Es ist möglich, dass in die Geschäftsräume eingebrochen werden kann. Es ist weiterhin möglich, dass vorhandene Sicherungen wie verschlossene Schränke und Türen aufgebrochen werden können. Dadurch wären dann die archivierten Papierunterlagen zugänglich. Es ist weiterhin möglich, dass dann auch der Computer geklaut wird. Der Zugriff auf die Dateien ist jedoch passwortgeschützt.
5. Beurteilung der mögl. Folgen bei mißbräuchlicher Verwendung der Daten
Die Informationen aus den archivierten Rechnungen sind im Wesentlichen Adressdaten. Der Bezug dieser Adressen ist werbetechnisch mit der Kategorie „Hund“ verbunden. Ein Missbrauch könnte sich auf die Zusendung von Werbematerialien ergeben. Dazu müssten aber die Diebe ganze Aktenordner abtransportieren, bei einem Nutzen der gegen Null gehen dürfte.
Bei der Wegnahme des Computers müsste der Passwortschutz umgangen werden. Den Informationen einschlägiger Computermagazinen nach dürfte das für Kriminelle keine Hürde bedeuten.
Die Einsichtnahme der Daten ist wiederum passwortgeschützt. Es wäre ein seltsames Unterfangen und ein fragliches Ziel welche missbräuchliche Verwendung der Daten möglich sein sollte.
Insgesamt müsste die Darstellung einer Gefährdung ziemlich konstruiert aufgebaut sein und würde dann doch an Details scheitern, die nur der Eigentümer kennt.
6. Angaben zur Technik des Verfahrens Dogiaction arbeitet mit folgenden Dienstleistern zusammen: Warenkorbfunktion: www.webmart.de mit Auftragsverarbeitungsvertrag Windows PC mit Updatefunktionen von der Firma Microsoft, passwortgeschützt. Bezahldienst PayPal mit Auftragsverarbeitungsvertrag Lastschriftverfahren bei Commerzbank Frankfurt mit Auftragsverarbeitungsvertrag Versanddienstleister DHL mit Auftragsverarbeitungsvertrag
Verfahrensverzeichnis nach § 6 HDSG lfd. Nr. 1 neues Verfahren 0 Änderung 0 x Das Verzeichnis ist nur teilweise zur Einsichtnahme bestimmt Ausgenommen sind die Angaben nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Das Verzeichnis ist nicht zur Einsichtnahme bestimmt Das Verfahren ist Teil eines gemeinsamen Verfahrens nach § 15 HDSG 1. Name und Anschrift der datenverarbeitenden Stelle 1.1 Name und Anschrift Harry Raatz, Polizeimeister-Kaspar-Str. 32, 60320 Frankfurt 1.2 Organisationskennziffer: 0 1.3 Name u. Anschrift des Auftragnehmers, wenn die Daten nach § 4 HDSG in Auftrag verarbeitet werden DHL, Geschäftskundenportal, Bonn, Fa. PayPal, Commerzbank Frankfurt, Fa. Webmart
2. Zweckbestimmung und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung 2.1 Zweckbestimmung Verkauf von Waren 2.2 ggf. Bezeichnung des Verfahrens Dogiaction 2.3 Rechtsgrundlage (ggf. nach Art der DV unterschieden) BGB - Kaufvertrag
3. Art der gespeicherten Daten lfd. Nr. Art 1 Vorname X 2 Name X 3 Straße X 4 PLZ X 5 Ort X 6 Land X 7 E-Mail X 8 Telefonnummer X 9 Mein Hund heißt: X 10 Dogiaction kenne ich von: X 11 Bemerkungen X 4. Kreis der Betroffenen lfd. Nr. Wer: 1-5 Daten f. Rechnungsstellung, DHL Labelerstellung 6 DHL 7 Bestätigung über die Annahme des Kaufvertrages 9 Grußzeile der Rechnung 11 Übermittlung von Zusatzinformationen an Harry Raatz
5. Art regelmäßig übermittelter Daten, deren Empfänger sowie Art und Herkunft regelmäßig empfangener Daten
5.1 lfd. Nr. aus Ziffer 3 Empfänger der Daten 1-5 Harry Raatz, DHL 6 DHL 7 PayPal 8 - 11 Harry Raatz
5.2 lfd. Nr. aus Ziffer 3 1-11 Warenkorbfunktion www.webmart.de – Kunden geben Daten preis
6. Zugriffsberechtigte Personen oder Personengruppen lfd. Nr. 1-11 Harry Raatz 7. Technische und organisatorische Maßnahmen (§ 10 Abs. 2 HDSG)
Folgende aufeinander aufbauende Festlegungen wurden getroffen: 0 Hinsichtlich der allgemeinen Sicherheit wird auf das vorhandene Sicherheitskonzept verwiesen. X Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen, insbesondere soweit diese das Verfahren betreffen: Zutrittskontrolle (z. B. DV-Technik in gesicherten Räumen, Sicherheitsschlösser vorhanden) X Sicherheitsschloß Geschäftsräume Harry Raatz
Benutzerkontrolle (z. B. Passwortregelungen zur Authentifizierung, automatische Bildschirmsperrung) X Passwortregelungen zur Authentifizierung,
Zugriffskontrolle (z. B. Differenzierte Zugriffe auf einzelne Felder, unterschiedliche Berechtigungen) X Fremden erschließt sich die Technologie nicht automatisch
Datenverarbeitungskontrolle (z. B. kein Zugriff auf Betriebssystemebene, Verschlüsselung von Daten) X Fremden erschließt sich die Technologie nicht automatisch
Verantwortlichkeitskontrolle (z. B. Protokollierung der Dateneingabe, Aufbewahren der Protokolldaten) X Fremden erschließt sich die Technologie nicht automatisch
Auftragskontrolle (z. B. klare Vertragsregelungen mit dem Auftragnehmer, Prüfung der Zuverlässigkeit) X nachstehende Auftragsnehmer sind solvente Unternehmungen.
Dokumentationskontrolle (z. B. klare und umsetzbare Dokumentation, Überprüfung der Maßnahme) X auf die Vorabkontrolle wird verwiesen
Organisationskontrolle (Festlegung klarer Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten) X Herr Harry Raatz handelt alleinverantwortlich.
8. Technik des Verfahrens 8.1 X Einzelplatzrechner / Arbeitsplatzrechner / stand alone PC Betriebssystem: 0 Unix 0 Windows NT Windows 0 anderes weiter mit Ziff. 8.3 8.2 0
8.2.1 Vernetzte Rechner
Hardware
0 Großrechner Betriebssystem: (z. B. UNIX / OS) Datenendgerät: 0 Terminal / Netz-PC (ohne Laufwerk/Festplatte) 0 PC (Arbeitsplatzrechner / Workstation) 0 Server Betriebssystem: (z. B. Windows NT) Datenendgerät: 0 Terminal / Netz-PC (ohne Laufwerk/Festplatte) 0 PC (Arbeitsplatzrechner / Workstation) 0 Sonstige eingesetzte Hardware (z. B. Chipkarte, Kartenlesegeräte, Videogeräte) 8.2.2 Netzstruktur 0 Netz innerhalb (Intranet) 0 Lan 0 Intranet 0sonstiges
0 Netz über externe Leitungen innerhalb eines geschlossenen Benutzerkreises
Offene Netze (z. B. Internet) 8.2.3 Datenspeicherung auf: Art der Daten (lfd. Nr. aus Ziffer 3): 0 Großrechner 0 Server innerhalb der Firma 0 Server bei anderen Institutionen 0 PC / Arbeitsplatzrechner
8.3 Eingesetzte Software (einschl. Standardverfahren) Version/Stand/Datum:
Internet-Browser, MS-WORD, Stand 2018
9. Fristen für die Löschung gem. § 19 Abs. 3 HDSG Frist für Löschung: 10 Jahre für steuerrelevante Unterlagen wie Rechnungsstellung (ggfs. unterschiedliche Löschungsfristen für einzelne Datenarten aufführen)
Frist oder Zeitpunkt für die Überprüfung der Erforderlichkeit der Datenbestände (§ 19 Abs. 3 HDSG) Jährlich, im Januar
10. Beabsichtigte Datenübermittlung nach § 17 Abs. 2 HDSG lfd. Nr. aus Ziffer 3 Empfänger 1-6 DHL 7 PayPal, Commerzbank
11. Begründetes Ergebnis der Vorabkontrolle gemäß § 7 Abs. 6 HDSG Dokumentation der Vorabkontrolle Auf das separate Dokument der Vorabkontrolle wird verwiesen.
12. Ergänzungen Wenn der Raum einzelner Spalten nicht ausreicht, sind dort Buchstaben (o. andere Zeichen) einzutragen, die an dieser Stelle näher erläutert werden.
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